So Bezahlen Sie Ihren Studienurlaub

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So Bezahlen Sie Ihren Studienurlaub
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Anonim

Das Arbeitsrecht der Russischen Föderation verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer den Studienurlaub zu bezahlen. Ein Arbeitnehmer, der Arbeit mit Ausbildung verbindet, hat wiederum Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn: er zum ersten Mal in Ausbildung ist oder bereits eine Berufsausbildung hat, aber vom Arbeitgeber zur Ausbildung geschickt wird (die durch eine Ausbildung formalisiert werden muss) Vereinbarung, die zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich geschlossen wird). Der Arbeitsurlaub wird nach dem Durchschnittsverdienst bezahlt, der sich aus dem Gehalt der letzten 12 Monate ergibt.

So bezahlen Sie Ihren Studienurlaub
So bezahlen Sie Ihren Studienurlaub

Notwendig

  • Um den Studienurlaub bezahlen zu können, ist es notwendig, diesen richtig zu gestalten. Unterlagen für die Anmeldung zum Studienurlaub:
  • 1. Antrag des Arbeitnehmers auf Gewährung von Bildungsurlaub;
  • 2. Hilferuf der Bildungseinrichtung
  • 3. Anordnung über die Ernennung eines Urlaubs (Gemäß dem Dekret des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 05.01.2004 Nr. 1 "Über die Genehmigung einheitlicher Formen der primären Buchführungsdokumentation für die Arbeitsabrechnung und Vergütung" muss eine einheitliche Form vorliegen Nr. T-6)
  • 4. Bleibt der durchschnittliche Verdienst für die Dauer des Studiums übrig, so erfolgt eine Notiz-Berechnung des Urlaubsgeldes;
  • 5. Bestätigungsbescheinigung einer Bildungseinrichtung;
  • 6. Antrag auf Erstattung der Ticketkosten (mit beigefügten Tickets), in den Fällen, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Art. 173) festgelegt sind
  • 7. Antrag auf Verkürzung der Arbeitswoche in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.
  • Bei der Berechnung des Studienurlaubs sollte sich der Arbeitgeber an folgenden Punkten orientieren:
  • 1. Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation;
  • 2. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24.12.2007, Nr. 922 "Zu den Einzelheiten des Verfahrens zur Berechnung des Durchschnittslohns";
  • 3. Abgabenordnung der Russischen Föderation

Anleitung

Schritt 1

Zunächst müssen Sie während des Studiums das Urlaubsgeld berechnen. „Alle im Vergütungssystem vorgesehenen Zahlungen (unabhängig von der Quelle dieser Zahlungen: aus dem Gewinn nach Steuern oder zu Lasten von Aufwandsminderungen usw.) für die 12 Monate vor dem Monat, in dem die Studienkarenz beginnt, dividieren wir durch 12 und durch 29, 4, Wir erhalten also den durchschnittlichen Tagesverdienst, multiplizieren ihn mit der Anzahl der Kalendertage Urlaub, erhalten die Höhe des Urlaubsgeldes, behalten die Einkommensteuer ein und zahlen dem Arbeitnehmer spätestens 3 Tage aus vor Studienbeginn. Bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens sollte man sich an das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Dezember 2007 Nr. 922 "Zu den Besonderheiten des Verfahrens zur Berechnung des Durchschnittslohns" orientieren.

Schritt 2

Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die anfallenden Steuern zu zahlen. „In Bezug auf die Einkommensteuer werden Urlaubsgeld im Zusammenhang mit Studienurlaub sowie Reisekosten bei den Arbeitskosten berücksichtigt (Artikel 255 Absatz 13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), sofern dies im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist der Russischen Föderation. Wenn der Arbeitgeber (Tarif- oder Arbeitsvertrag) die Zahlung des Durchschnittsverdienstes für die Dauer des Studienurlaubs an Personen, die eine zweite Hochschulausbildung absolvieren oder an Einrichtungen ohne staatliche Zulassung, und andere nicht im Arbeitsgesetzbuch der Russische Föderation, dann sind solche Ausgaben nicht in den Ausgaben enthalten, die den steuerpflichtigen Gewinn auf der Grundlage von Artikel 24 der Kunst mindern. 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Schritt 3

"Die Auszahlungsbeträge im Zusammenhang mit der Studienkarenz unterliegen Versicherungsprämien sowie Versicherungsprämien für die obligatorische Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten."

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