Eine Hypothek unterliegt der staatlichen Registrierung, während sowohl die Hypothek selbst als auch der Hypothekenvertrag registriert sind. Jene. Es gibt zwei verschiedene Registrierungsaktionen. Die Registrierung erfolgt bei autorisierten Stellen auf der Grundlage eines Antrags des Pfandgebers oder Pfandgläubigers (in bestimmten Fällen beides) und der diesem Antrag beigefügten Unterlagen, deren Liste durch das Bundesgesetz "Über Hypotheken" bestimmt wird.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie die Herkunft der Hypothek. Ist dies vertragsgemäß erfolgt, erfolgt seine Eintragung nach Eintragung des Hypothekenvertrages auf Grund eines gemeinsamen Antrags des Pfandgebers und des Pfandgläubigers (Parteien des Hypothekenvertrages). Dem Antrag sind eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Registrierungsgebühr, die für natürliche Personen 1.000 Rubel und für juristische Personen 4.000 Rubel beträgt, einen Hypothekenvertrag mit Anlagen und eine Kopie davon sowie Unterlagen über den Antragsteller oder die Antragsteller (Reisepass und Kopie davon, Vollmacht etc.) etc.). Alle diese Dokumente werden bei der Gebietsverwaltung von Rosreestr am Ort der auf die Hypothek übertragenen Immobilie eingereicht. Teilweise werden auch andere Unterlagen benötigt (Einwilligung des Ehegatten, Katasterplan).
Schritt 2
Wenn die Grundlage für die Entstehung einer Hypothek bestimmte Rechtsnormen waren (z. B. im Erbfall), ist eine separate Beantragung und Zahlung der staatlichen Gebühr nicht erforderlich. Sie erfolgt gleichzeitig mit der Eintragung des Eigentums der Person, deren Rechte mit der Hypothek belastet werden.
Schritt 3
Die Registrierung einer Hypothek für Nichtwohnräume erfolgt innerhalb von 30 Tagen und für Wohnräume - innerhalb von 5. Nach Ablauf dieser Frist können Sie also ein Dokument zur Bestätigung der Registrierung abholen. Ab dem Datum der Eintragung der Hypothek gilt diese als entstanden.
Schritt 4
Vergessen Sie nicht, dass laut Gesetz nicht nur die Hypothek selbst, die eine Belastung darstellt, registrierungspflichtig ist, sondern auch der Hypothekenvertrag. Wenn es nicht registriert ist, gilt es als null und nichtig. Es tritt mit dem Datum der staatlichen Registrierung in Kraft. Für die staatliche Registrierung eines Hypothekenvertrags werden der Gebietskörperschaft von Rosreestr folgende Dokumente vorgelegt: ein gemeinsamer Antrag des Hypothekengebers und des Hypothekennehmers, der Hypothekenvertrag mit Anlagen und seiner Kopie, der Vertrag, dessen Ausführung von der Hypothek, Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe, Unterlagen über den Antragsteller (Antragsteller). In bestimmten Fällen können auch andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.