Dies ist bis heute nicht das erste Mal, dass das Problem der Errichtung von nicht gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher (Bailiffs) aufgetreten ist. Und eine dieser Maßnahmen ist das rechtswidrige Verbot der Änderung der Daten des Generaldirektors des Unternehmens.
Die Einführung dieser rechtswidrigen Maßnahme widerspricht nicht nur den Grundprinzipien des Zivil-, Wirtschafts- und anderen Rechts; behindert die Vollstreckung einer gerichtlichen Handlung; sie schafft aber negative Rahmenbedingungen für das Geschäft der Gesellschaft, da beispielsweise durch den Ablauf der Amtszeit des Generaldirektors Probleme mit Gegenparteien auftreten und die Anfechtung der vom Generaldirektor abgeschlossenen Geschäfte möglich wird Geschäftsführer des Unternehmens als illegal. Dementsprechend sind damit weitere negative Folgen für die Gesellschaft verbunden.
Durch das Verbot der Änderung der Daten des Generaldirektors des Unternehmens werden auch die Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation über das Verbot der Zwangsarbeit in der Russischen Föderation verletzt; es ist unmöglich, den Generaldirektor des Unternehmens zu zwingen um seine Pflichten zu erfüllen, unter anderem durch ein solches Verbot von SPI Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei der Begründung eines solchen Verbots basiert der SPI auf der Tatsache, dass es möglich ist, den Generaldirektor eines solchen Schuldnerunternehmens zur Verantwortung zu ziehen, wenn sich der Schuldner der Vollstreckung der gerichtlichen Handlung in der Sache entzieht dass ein solches Verbot ihrer Meinung nach ein Ausscheiden aus der Verantwortung des Generaldirektors der Gesellschaft verhindert - es gibt ein Problem mit der Änderung, wodurch sich die Schuldner-Gesellschaft der Schuldenrückzahlung nicht entziehen kann.
Aufgrund der Rechtswidrigkeit stehen die Gerichte der Anwendung des SPI dieser Vollstreckungsmaßnahme ablehnend gegenüber (Beschluss 9 des AAC in der Sache Nr. A40-176032 / 15 vom 28.03.2016, Beschluss der AU des Bezirks Moskau im Fall Nr. A40-15772 / 2016 vom 23.01.2017).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass erstens die Informationen über das Einheitliche Staatsregister der juristischen Personen gemäß dem Gesetz zuverlässig sein müssen und ihre Verfälschung nicht zulässig ist; und zweitens ist die Errichtung illegaler Hindernisse bei der Durchführung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens nicht zulässig, und hier sprechen wir von solchen Folgen der Anwendung dieser Maßnahme wie einer erheblichen Einschränkung der Befugnisse des Generaldirektors und der Gründer der Unternehmen sowie die diesbezügliche unrichtige Auskunftserteilung nicht nur an das Finanzamt, sondern auch an einen unbestimmten Personenkreis: Schließlich werden auf diese Weise auch Dritte über die Befugnisse einer Person, die die Befugnisse besitzt, in die Irre geführt Recht, ohne Vollmacht im Namen der Gesellschaft zu handeln.
Daher ist im Falle der Anwendung einer IGE-Maßnahme, die nicht gesetzlich vorgesehen ist, ein rechtzeitiger und qualitativ hochwertiger Rechtsbehelf gegen eine solche Maßnahme als rechtswidrig.