Was Ist Der Kern Des Von Der Staatsduma Angenommenen Gesetzes über NGOs?

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Video: Duma gibt grünes Licht für "Agenten"-Gesetz 2024, Dezember
Anonim

Die russische Staatsduma hat in zweiter Lesung einen neuen Gesetzentwurf über den Status eines "ausländischen Agenten" für gemeinnützige Organisationen verabschiedet, die über ausländische Finanzierungsquellen verfügen und in Russland politisch aktiv sind.

Was ist der Kern des von der Staatsduma angenommenen Gesetzes über NGOs?
Was ist der Kern des von der Staatsduma angenommenen Gesetzes über NGOs?

Das neue Gesetz wurde in zweiter Lesung fast einstimmig angenommen: 374 Abgeordnete stimmten dafür und nur drei dagegen, eine Person enthielt sich der Stimme. Die Fraktion „Einiges Russland“wurde die Verfasser des gesamten Dokuments.

Der neue Gesetzentwurf verschärft die Kontrolle über "ausländische Agenten". Jede russische Non-Profit-Organisation muss gemäß ihren Anforderungen in das Register der NPOs mit dem Status „Foreign Agent“aufgenommen werden, wenn sie zwei Kriterien erfüllt: das Unternehmen ist politisch aktiv und seine Finanzierung erfolgt aus dem Ausland. Für solche NPOs wird es eine besondere gesetzliche Regelung und insbesondere besondere Berichterstattung und Prüfungen geben. Religiöse Organisationen, staatliche Körperschaften und Unternehmen sowie kommunale und haushaltspolitische Einrichtungen unterliegen nicht dem Gesetz.

Der neue Gesetzentwurf präzisiert auch den Begriff der "politischen Aktivität": das Abhalten von politischen Aktionen und Veranstaltungen, die die öffentliche Meinung beeinflussen können, Entscheidungen staatlicher Stellen, um die aktuelle Staatspolitik im Land zu ändern.

Die Änderungen betrafen auch das Gesetz „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung“. Jetzt wird jede Geldtransaktion in Höhe von 200 Tausend Rubel oder mehr aus dem Ausland auf das Konto einer russischen NGO überprüft. Nach dem neuen Gesetz ist das Justizministerium verpflichtet, jedes Jahr einen vollständigen Bericht mit finanziellen Details über die Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen mit dem Status „ausländischer Beauftragter“zu erstellen.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des neuen Gesetzentwurfs sieht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit vor - bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren. Außerdem ist geplant, bei Verstößen Bußgelder einzuführen.

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