Die Höhe des kapitalgedeckten Teils der Arbeitsrente hängt davon ab, bei welchem Finanzinstitut sie gegründet und investiert wird. Sie haben mehrere Möglichkeiten, über den finanzierten Teil Ihrer Rente zu verfügen.
Anweisungen
Schritt 1
Option 1. Belassen Sie den finanzierten Teil der Rente dort, wo er sich standardmäßig befindet - in der Pensionskasse der Russischen Föderation. Gleichzeitig wird Ihr Geld von einer staatlichen Verwaltungsgesellschaft verwaltet. Ihre kapitalgedeckte Rente verbleibt in der Pensionskasse, bis Sie sich anders entscheiden.
Schritt 2
Option 2. Überweisen Sie den kapitalgedeckten Teil der Rente an eine private Verwaltungsgesellschaft (VW). Laut Gesetz darf die staatliche Verwaltungsgesellschaft nur in Staatspapiere investieren, deren Rendite in der Regel unter der Inflationsrate liegt. Was bedeutet das in der Praxis? Dass Ihr Geld wertlos ist, bevor Sie in Rente gehen. Der Vorteil privater Verwaltungsgesellschaften besteht darin, dass sie ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten haben. Nachteile dieser Möglichkeit:
- private Verwaltungsgesellschaften arbeiten unpersönlich mit Geld; mit anderen Worten, sie führen keine persönlichen Aufzeichnungen über die Ersparnisse der Kunden, alle persönlichen Informationen über den Kunden werden in der Pensionskasse Russlands gespeichert;
- Sie übernehmen auch alle möglichen Risiken, die mit der Übertragung Ihrer Gelder an ein Unternehmen verbunden sind, vollständig.
Schritt 3
Option 3. Den kapitalgedeckten Teil der Rente einem nichtstaatlichen Rentenfonds (NPF) anvertrauen, dessen Rentabilität höher ist als die Inflationsrate. Die Vorteile dieser Methode:
- Sie können nicht nur den kapitalgedeckten Teil Ihrer zukünftigen Rente vor Inflation schützen, sondern auch Ihre Mittel erhöhen und damit die Höhe Ihrer Rente deutlich erhöhen.
- ein nichtstaatlicher Pensionsfonds bietet zahlreiche Anlagemöglichkeiten;
- NPF kann auch mit mehreren Verwaltungsgesellschaften gleichzeitig zusammenarbeiten, wodurch die Anlagerisiken verteilt und reduziert werden;
- Sie haben die Möglichkeit, einen Rechtsnachfolger zu bestimmen, auf den im Todesfall die Mittel Ihres kapitalgedeckten Teils Ihrer Rente übertragen werden.