Mutterschaftsurlaub wird einer Frau im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und der anschließenden Geburt eines Kindes gewährt. Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Höhe des Zuschusses zu berechnen und an die schwangere Arbeitnehmerin auszuzahlen.
Mutterschaftsurlaub
Jede berufstätige schwangere Frau hat das Recht, ihren Mutterschaftsurlaub am Arbeitsplatz zu gewähren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechende Zulage zu zahlen.
Alle an den Arbeitgeber gezahlten Mutterschaftsleistungen werden von der Sozialversicherungskasse zurückerstattet, da die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin in diesem Fall ein Versicherungsfall ist.
Der Mutterschaftsurlaub besteht aus einem Mutterschaftsurlaub und dem darauf folgenden Urlaub zur Betreuung eines Babys bis zu einem Alter von 1,5 Jahren. Wenn eine Frau es wünscht, kann sie den Urlaub verlängern, bis das Kind 3 Jahre alt ist, aber während dieser Zeit erhält sie eine rein symbolische Leistung in Höhe von 50 Rubel.
Der Mutterschaftsurlaub tritt ein, wenn die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin 30 Wochen beträgt. Eine schwangere Frau kann sich in der Geburtsklinik in der festgelegten Form krankschreiben und zur Arbeit bringen. Der Urlaub muss in seiner Dauer genau 140 Tage betragen. Wenn die Geburt schwierig war, mit Komplikationen verbunden war oder eine Frau gleichzeitig Mutter von mehreren Babys wurde, sollte der Urlaub etwas verlängert werden. Zur Verlängerung muss die Arbeitnehmerin eine Bescheinigung der Entbindungsklinik zur Arbeit mitbringen.
Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt davon ab, welches Gehalt die Frau vor dem Mutterschaftsurlaub bezogen hat. In diesem Fall ist ihr Einkommen der letzten 2 Kalenderjahre zu berücksichtigen. Wenn eine Frau beispielsweise 2014 in Mutterschaftsurlaub geht, wird ihr durchschnittliches monatliches Einkommen für 2012 und 2013 zur Berechnung herangezogen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin innerhalb von 10 Tagen, nachdem sie den entsprechenden Antrag an die Personalabteilung gestellt und alle Unterlagen beigefügt hat, Mutterschaftsgeld zu überweisen. Als letztes Mittel kann das Geld in naher Zukunft überwiesen werden, wenn allen anderen Mitarbeitern Löhne ausgezahlt werden. Der Zuschuss muss für 140 Urlaubstage pauschal gezahlt werden. Bringt die junge Mutter eine Bescheinigung über die Möglichkeit der Urlaubsverlängerung mit, erfolgt die Zuzahlung später.
Urlaub zur Betreuung des Kindes
Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs kann eine Frau Urlaub nehmen, um ein Baby bis zu einem Alter von 1,5 Jahren zu pflegen. Während dieser Zeit muss die Zulage in Höhe von 40 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes gezahlt werden. Eine junge Mutter kann dieses Geld nicht gleichzeitig erhalten. Der Buchhalter wird es jeden Monat in Rechnung stellen, bis das Kind des Mitarbeiters 1,5 Jahre alt wird.
Die Höhe dieser Zulage wird auf der Grundlage des Gehalts einer jungen Mutter für 2 Kalenderjahre vor Urlaubsantritt berechnet.
Wenn der Arbeitgeber der jungen Mutter die ihr nach dem Gesetz zustehenden Leistungen nicht zahlen will, hat die Frau das Recht, vor Gericht zu gehen. Nach der Urteilsverkündung verpflichten die Gerichtsvollzieher das Unternehmen, alle erforderlichen Zahlungen zu leisten.
Sollte das Unternehmen, in dem die Schwangere arbeitet, in Konkurs gehen oder aus anderen Gründen erlöschen, erhält sie trotzdem alle Leistungen, die ihr zustehen. Nur in diesem Fall muss sie sich nicht beim Arbeitgeber, sondern direkt bei der Sozialversicherungskasse bewerben.
Wenn eine Frau vor dem Mutterschaftsurlaub nirgendwo gearbeitet hat, kann sie nur auf Kindergeld zählen, das sie bis zum Erreichen des 1,5-jährigen Lebensjahres erhält. Die Höhe des Zuschusses ist fest und kann über Vertreter der Sozialstrukturen bezogen werden. In diesem Fall wird der Zuschuss unmittelbar nach der Geburt des Babys fällig.