Das Arbeitsbuch ist das Hauptdokument, das eine Bestätigung der Arbeitstätigkeit und der Dienstzeit des Arbeitnehmers darstellt. Um in Zukunft Probleme mit Papierkram (z. B. bei der Pensionierung) zu vermeiden, müssen alle Daten im Arbeitsbuch korrekt und kompetent eingetragen werden.
Anleitung
Schritt 1
Gemäß Klausel 26 des "Dekrets der Regierung der Russischen Föderation" vom 16.04.2003 Nr. 225 wird die Änderung des Nachnamens im Arbeitsbuch des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente (Reisepass, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde).
Schritt 2
Die Änderung des Namens im Arbeitsbuch des Arbeitnehmers erfolgt auf der Grundlage einer von ihm persönlich an den Namen des Leiters der Organisation geschriebenen Erklärung, die einen Änderungsantrag mit Angabe der Gründe und der Beilage der entsprechenden Dokumente enthalten muss.
Schritt 3
Auf der Grundlage dieses Antrags erteilt die Organisation in beliebiger Form eine Anordnung zur Namensänderung des Mitarbeiters. Dieser Auftrag wird zusammen mit Kopien von Dokumenten (Reisepass, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde) in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen.
Schritt 4
Das Ändern des Namens eines Mitarbeiters wird hauptsächlich auf der Titelseite des Arbeitsbuchs durchgeführt. Die alten Daten sind sauber mit einer geraden Linie durchgestrichen, damit sie gut lesbar sind. Neue Daten werden oben angezeigt.
Schritt 5
Auf der Innenseite des Umschlags des Arbeitsbuchs sind die vorgenommenen Änderungen detailliert beschrieben. Das heißt, es wird eine Aufzeichnung über die Dokumente erstellt, auf deren Grundlage die Änderungen vorgenommen wurden. Nachfolgend die Position, Unterschrift und Entschlüsselung der Unterschrift der verantwortlichen Person, die durch das Siegel der Organisation oder das Siegel der Personalabteilung beglaubigt wird, wenn Änderungen durch eine Personalfachkraft vorgenommen werden.
Schritt 6
Unter den eingegebenen Daten legt der Mitarbeiter, dem das Arbeitsbuch gehört, den Eintrag "Kenntnis(s)", die Unterschrift und die Entschlüsselung der Unterschrift an.