Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeitet, kann neben dem Jahreshaupturlaub unbezahlten Urlaub nehmen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Ruhezeit dem Manager zur Verfügung steht.
Anleitung
Schritt 1
Um unbezahlten Urlaub zu nehmen, müssen Sie zunächst einen Antrag an den Leiter der Organisation stellen. Dies muss drei Tage vor dem im Antrag angegebenen Datum erfolgen. Klären Sie unbedingt den Grund für die Nutzung dieser Zeit. Sie können beispielsweise angeben, dass ein Schulkind in der Schule unter Quarantäne gestellt wurde oder Sie Ihren Sohn zur Armee eskortieren.
Schritt 2
Geben Sie im Antrag auch den Zeitraum des Verwaltungsurlaubs und seine Gesamtdauer an. Danach unterschreiben Sie das Dokument und tragen es bei der Sekretärin in das Eingangsbuch ein. Sie können dem Dokument Kopien von Zeugnissen beifügen. Wenn Sie beispielsweise einen Grund für den Gesundheitszustand Ihrer Angehörigen angegeben haben, legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des ärztlichen Attests bei.
Schritt 3
Dann fällt Ihre Bewerbung in die Hände des Managers, der das endgültige Urteil fällen wird. Bei vielen Gründern sollte die Entscheidung über die Beurlaubung in der Gesellschafterversammlung getroffen und das Ergebnis der Versammlung in Form eines Protokolls oder Beschlusses festgehalten werden.
Schritt 4
Wenn die Antwort auf Ihren Antrag bejaht wird, erteilt der Manager eine Bestellung mit dem Formular Nr. T-6. Hier wird er die Grundlage, den Grund und die Dauer des Urlaubs vorschreiben. Sie müssen nur die Angaben bestätigen und unterschreiben.
Schritt 5
Da Urlaub einen Lohnausfall bedeutet, werden Ihnen während dieser Zeit keine Zahlungen geleistet. Dazu wird der Auftrag an die Buchhaltung zum anschließenden Ausfüllen des Stundenzettels und Ihrer persönlichen Karte übermittelt.
Schritt 6
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Urlaub jederzeit verlassen können, auch wenn laut Antrag noch viele Tage bis zum Ende bleiben. Dazu müssen Sie auch eine an den Leiter der Organisation gerichtete Erklärung schreiben und im Eingangsbuch eintragen.