Ein arbeitsfreier Tag ist laut Arbeitsgesetzbuch ein weiterer Ruhetag für Überstunden oder für Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer auch ohne Zustimmung dieser Arbeitnehmer in die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen einzubeziehen sowie in Not- und Ausnahmesituationen im Betrieb Überstunden zu leisten, jedoch nicht mehr als 12 freie Tage und Feiertage pro Jahr. Schwangere, Frauen mit Kindern unter 3 Jahren und Bürger unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Für Arbeiten, die über den festgelegten Zeitplan hinausgehen, wird doppelter Lohn gezahlt oder ein zusätzlicher freier Tag gewährt.
Anleitung
Schritt 1
Um eine Freistellung zu beantragen, muss der Arbeitnehmer eine Erklärung schreiben, in der er aufgefordert wird, die Freistellung zu gewähren. Geben Sie im Antrag an, für welchen Zeitraum der bearbeiteten Zeit dieser arbeitsfreie Tag gewährt wird und an welchem Tag er genutzt wird.
Schritt 2
Der Abteilungsleiter und der Leiter der Organisation müssen diese Erklärung unterzeichnen.
Schritt 3
Ein Mitarbeiter der Personalabteilung reserviert Ihre Bewerbung und bereitet eine Bestellung für einen zusätzlichen Ruhetag vor. Sie werden gegen Unterschrift in die Bestellung eingeführt.
Schritt 4
Im Arbeitszeitblatt ist dieser Tag als arbeitsfreier Tag gekennzeichnet.
Schritt 5
Das Verfahren zur Gewinnung von Arbeitnehmern an Wochenenden, arbeitsfreien Tagen und Feiertagen sollte sich in den internen Regelungen des Unternehmens und in der Entgeltordnung widerspiegeln.
Schritt 6
Ohne eine ordnungsgemäße Formalisierung der Freistellung für eine nicht autorisierte Entscheidung, an einem bestimmten Tag zu ruhen, kann keine Freistellung gewährt werden, und diese Entscheidung des Arbeitnehmers wird als Abwesenheit gewertet. Daher muss der freie Tag immer richtig formalisiert und mit dem Leiter des Unternehmens abgestimmt werden.
Schritt 7
Aus familiären und sonstigen triftigen Gründen zur schriftlichen Einbehaltung des Arbeitsentgelts, das heißt auf eigene Kosten. Diese Erklärung muss auch vom Leiter der Struktureinheit und vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet werden. Unterschreiben Sie die ausgestellte Anordnung über die Gewährung eines unbezahlten Ruhetages und nehmen Sie erst danach diese Auszeit in Anspruch.