Nach dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation müssen die Gehälter mindestens zweimal im Monat gezahlt werden. Er darf nicht niedriger sein als das festgelegte Minimum, zu dem die Prämie, die Entschädigung und der Regionalkoeffizient hinzugerechnet werden. Der Mindestlohn muss vom Unternehmen unabhängig von Leistungsindikatoren der Mitarbeiter gezahlt werden.
Anweisungen
Schritt 1
Das Unternehmen kann Mitarbeiter aufgrund fehlender Produktionsaktivitäten nicht auf eigene Kosten in den Urlaub schicken. Dies gilt als Ausfallzeit des Arbeitgebers. Gemäß Artikel 157 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation muss eine solche Ausfallzeit in Höhe von mindestens 2/3 des Durchschnittseinkommens, jedoch nicht unter dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn, bezahlt werden. Sie müssen 2 Mal im Monat in gleichen Abständen für Ausfallzeiten bezahlen.
Schritt 2
Es gilt als sicher für alle Mitarbeiter, Familienurlaub zu nehmen. Stellt der Arbeitsinspektor fest, dass die Produktion funktioniert, kann dem Unternehmen die Nichtzahlung der Löhne vorgeworfen werden. Und Artikel 2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation lässt dies nicht zu. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann das Unternehmen für solche Handlungen mit Geldstrafen belegen. Neben der Geldbuße wird das Unternehmen verpflichtet, alle Mitarbeiter zu bezahlen. Danach prüft die Arbeitsinspektion, ob das Unternehmen die Vorschriften eingehalten hat. Der Mindestlohn in verschiedenen Bereichen kann unterschiedlich sein.
Schritt 3
Viele Unternehmen verstoßen gegen die arbeitsrechtliche Vorschrift, Löhne mindestens zweimal im Monat zu zahlen. Die Mitarbeiter werden gebeten, einmal im Monat eine Erklärung über den Gehaltswunsch zu schreiben. Solche Aussagen sind illegal. Die Inspektion der Arbeitsinspektion droht dem Unternehmen mit einer Geldstrafe. Im Wiederholungsfall werden der Hauptbuchhalter und der Leiter des Unternehmens ihres Amtes enthoben.
Schritt 4
Bei 2-mal monatlicher Gehaltszahlung können einmal pro Berichtsmonat Steuern gezahlt werden. Daher können durch die Gewährung eines Vorschusses Steuern wie bei einem monatlichen Gehalt gezahlt werden.