Nachdem Sie sich entschieden haben, ein Kind zur Welt zu bringen, sollten Sie sich nicht nur gründlich um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes kümmern, sondern sich auch mit der aktuellen Gesetzgebung und Ihren Rechten vertraut machen.
Zuallererst haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der Ihnen nach ärztlicher Verordnung gewährt wird
Nachdem Sie sich entschieden haben, ein Kind zur Welt zu bringen, sollten Sie sich nicht nur gründlich um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes kümmern, sondern sich auch mit der aktuellen Gesetzgebung und Ihren Rechten vertraut machen.
Zunächst haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der Ihnen nach ärztlichem Gutachten gewährt wird. Die Dauer dieses Urlaubs hängt vom Ergebnis der Geburt selbst ab, mit ihrem normalen Verlauf - 70 Kalendertage vor der Geburt und 70 Tage nach der Geburt. Wenn die Geburt mit Komplikationen verstrichen ist, dauert der Urlaub nach der Geburt 86 Tage und bei der Geburt von mehr als einem Kind - 110. Insgesamt beträgt die Dauer dieses Urlaubs also 140 Tage mit Komplikationen während Geburt - 156, mit Mehrlingsschwangerschaften - 84 vor der Geburt und 110 nach der Geburt, insgesamt 194 Tage.
Nach dem Mutterschaftsurlaub ist der Elternurlaub sowie die Zahlung von Leistungen gesetzlich vorgeschrieben.
Um einen Urlaub zu nehmen, müssen Sie einen Antrag stellen. Neben der Mutter haben auch alle anderen Verwandten des Kindes - der Vater oder die Großmutter, der Großvater oder der Vormund - Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Bei der Adoption eines Kindes wird in gleicher Weise auch der Mutterschaftsurlaub gewährt, wobei die urlaubserhaltende Stelle zur Geheimhaltung der Adoption verpflichtet ist.
Die Person, die das Kind betreut und sich im Mutterschaftsurlaub befindet, hat Anspruch auf Zahlung einer Zulage, die jeden Monat berechnet wird, bis das Kind 1, 5 Jahre alt wird. Die Höhe der fälligen Zulage muss mindestens 40 % seines durchschnittlichen Gehalts in der letzten Beschäftigung betragen.
Um einen Urlaub zu bekommen, benötigen Sie:
- Die Anordnung des Unternehmens über die Gewährung von Urlaub, basierend auf Ihrem Urlaubsantrag
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung des Arbeitsortes des Ehegatten, dass ihm diese Art von Urlaub nicht gewährt wurde.
Um den Mutterschaftsurlaub richtig zu berechnen, beachten Sie die Grundregeln:
- Sie müssen Ihre Versicherungserfahrung ermitteln
- Beträgt die Gesamtdienstzeit weniger als 180 Kalendertage, beträgt die Zulage eine Minute. die Höhe der Vergütung - seit dem 1. Mai 2010 - 10, 1 Tausend Rubel
- Wenn die Erfahrung länger als 6 Monate dauert, müssen die Zahlungen in diesem Fall 100 % Ihres Einkommens betragen.
- Ihr durchschnittliches Einkommen wird nicht berücksichtigt - Urlaubsgeld, Reisegeld, Mutterschaftsgeld, einmalige Zulagen für Nichtberufstätige, Sozialleistungen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Regeln müssen Sie nun alle Ihre Einnahmen im Unternehmen für die letzten 12 Monate addieren. Wenn Sie jedoch in diesem Zeitraum Urlaub oder Krankheit hatten, wird dies nicht berücksichtigt. Dann addieren Sie alle Kalendertage, für die das Einkommen bezogen wurde, dividieren die jährliche Einkommenshöhe durch die Anzahl der Tage und erhalten so den durchschnittlichen Tageslohn. Wenn dieser Betrag mehr als 1137 Rubel beträgt, multiplizieren Sie die Anzahl der Urlaubstage mit diesem Betrag - 1137. Wenn Ihr durchschnittliches Tageseinkommen unter diesem Betrag liegt, muss die Anzahl der Urlaubstage mit dem tatsächlich erhaltenen Einkommen multipliziert werden.