Betreten Des Erbes: Wo Soll Ich Anfangen?

Inhaltsverzeichnis:

Betreten Des Erbes: Wo Soll Ich Anfangen?
Betreten Des Erbes: Wo Soll Ich Anfangen?

Video: Betreten Des Erbes: Wo Soll Ich Anfangen?

Video: Betreten Des Erbes: Wo Soll Ich Anfangen?
Video: Cannabis-Legalisierung: Welche Auswirkungen hätte sie? 2024, April
Anonim

Der Prozess der Erbschaftseröffnung ist recht langwierig und mühsam, daher greifen viele Erben auf die Dienste von Anwaltskanzleien zurück, die sich auf diese Angelegenheiten spezialisiert haben. Wenn Sie sich allein mit Erbschaftsangelegenheiten befassen, müssen Sie zunächst das erste Paket der Dokumente abholen, ohne das der Notar das Verfahren zum Erbfall nicht einleiten wird.

Betreten des Erbes: Wo soll ich anfangen?
Betreten des Erbes: Wo soll ich anfangen?

Es ist notwendig

ein Paket mit Dokumenten sammeln; -Kontaktieren Sie einen Notar

Anleitung

Schritt 1

Wenn Sie gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sind, müssen Sie für den Eintritt in ein Erbrecht die Eröffnung eines Erbverfahrens einleiten, dessen erster Schritt die Eröffnung der Erbschaft ist. Nach Art. 1113 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist die Grundlage für die Eröffnung einer Erbschaft der Tod des Erblassers.

Schritt 2

Für Erbschaftsangelegenheiten ist ein Notar zuständig. Um eine Erbschaft zu eröffnen, wenden Sie sich mit einem Antrag auf Annahme der Erbschaft bzw eine Bescheinigung über das Erbrecht. Auf der offiziellen Website der Notarkammer der entsprechenden Region (Region) erfahren Sie die Anschrift des Notars des gewünschten Standortes. Die Möglichkeit, eine Erbschaft zu eröffnen, besteht innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag des Todes des Erblassers (Ausnahmen sind in Art. 1155 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation festgelegt).

Schritt 3

Stellen Sie Ihren Antrag auf Annahme der Erbschaft persönlich bei einem Notartermin oder durch die Personen, denen Sie eine entsprechende Vollmacht erteilt haben. Wenn Sie zum ersten Mal einen Notar kontaktieren, um eine Erbschaft zu eröffnen, benötigen Sie einen Reisepass sowie eine Sterbeurkunde des Erblassers (Original und Kopie). Um die familiären Bindungen zwischen Antragsteller und Erblasser zu bestätigen, muss der Notar bei einer Namensänderung eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder eine Scheidungsurkunde vorlegen. Dokumentation. Außerdem werden ein Auszug aus dem Hausbuch und eine Bescheinigung über den tatsächlichen Wohnsitz des Verstorbenen benötigt. Sie werden beim Passamt (Pass- und Visaservice) am letzten Wohnort des Verstorbenen ausgestellt. In der Urkunde sind alle Personen anzugeben, die am Todestag mit dem Erblasser zusammengelebt haben. So bestimmt der Notar den Kreis der an der Nachlasseröffnung interessierten Personen. Um die Rechte des Erblassers an der zu erbenden Immobilie zu bestätigen, übergeben Sie dem Notar außerdem die entsprechenden Eigentumsdokumente (z. B. eine Eigentumsbescheinigung der Wohnung). Wenn die Erbschaft durch Testament durchgeführt wird, legen Sie es einem Notar mit einem Vermerk des Notars vor, dass es nicht aufgehoben oder geändert wurde.

Schritt 4

Nach Erhalt der aufgeführten Unterlagen leitet der Notar einen Erbfall ein, erfasst den eingegangenen Erbantrag, informiert die Erben und Interessenten über die Eröffnung der Erbschaft. Ein Notar kann auch die für ein Verfahren erforderlichen Dokumente verlangen, Maßnahmen zum Schutz und zur Verwaltung des Erbguts treffen und andere Maßnahmen ergreifen, die zur Formalisierung des Erbrechts erforderlich sind.

Schritt 5

Nehmen Sie von einem Notar eine Bescheinigung über die Eröffnung einer Erbschaft und Anfragen in der Organisation, deren Informationen für das Verfahren im Erbfall erforderlich sind.

Empfohlen: