Seit 2007 können Ausländer, die für die Einreise nach Russland kein Visum benötigen, selbstständig eine Arbeitserlaubnis im Land erhalten. Dies beschleunigt und vereinfacht die Einstellung erheblich, aber es gibt einige Unterschiede zur Einstellung eines Russen. Der Arbeitgeber muss also jeden Ausländer dem FMS, der Arbeitsverwaltung und dem Finanzamt melden.
Notwendig
- - Arbeitserlaubnis;
- - ein Dokument zum Nachweis der Identität eines Ausländers mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische;
- - Migrationskarte;
- - typische Meldungen für den Föderalen Migrationsdienst, das Arbeitsamt und die Steuerinspektion.
Anleitung
Schritt 1
Bei der Bewerbung um eine Stelle muss ein visumfreier Ausländer dem Arbeitgeber seinen Reisepass mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische, eine Migrationskarte, die die Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts im Land bestätigt, und eine Arbeitserlaubnis vorlegen das Recht, nur in der konstituierenden Körperschaft des Bundes zu arbeiten, in der es ausgestellt wurde. Wenn es von den Organen des FMS der Region Kaluga ausgestellt wird, hat der Eigentümer das Recht, Arbeits- und Zivilverträge nur in dem angegebenen Gebiet der Russischen Föderation und in keinem anderen abzuschließen. Gleiches gilt für den Beruf. Ist in der Erlaubnis der Beruf des Reinigungspersonals angegeben, ist es nicht mehr möglich, seinen Inhaber als Verlader zu registrieren.
Schritt 2
Es wird nicht überflüssig, die Arbeitserlaubnis auf Echtheit zu prüfen. Dies kann auf der offiziellen Website des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation im Abschnitt "Überprüfung von Dokumenten" erfolgen.
Schritt 3
Die Personalverwaltung innerhalb der Organisation unterscheidet sich nicht von der Registrierung eines Russen: Ein Kandidat schreibt eine Bewerbung, ein Arbeitsvertrag wird mit ihm geschlossen, ein Auftrag für seine Anstellung erteilt, ein Eintrag in ein Arbeitsbuch erfolgt. Oder es wird ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen: Ein Ausländer kann beim Finanzamt am Aufenthaltsort beim Migrationsregister eine INN ausstellen. Das PFR-Zertifikat wird vom Arbeitgeber auf die gleiche Weise wie für die Russen ausgestellt. Ein Ausländer kann sich aber selbst bei der Zweigniederlassung der Pensionskasse am Wohnort im Migrationsregister bewerben.
Schritt 4
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Einreise eines Ausländers oder nach Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages mit ihm die Steueraufsichtsbehörde, das Arbeitsamt und das Bundesamt für Migration am Ort seines gesetzlichen Wohnsitzes zu benachrichtigen ihrer Regionalbüros.