Nach dem Tod russischer Verwandter stehen ukrainische Staatsbürger oft vor dem Problem der Erbschaft in Russland. Die Hauptvoraussetzungen für die Vererbung von Eigentum in unserem Land durch Einwohner und Nicht-Einwohner der Russischen Föderation sind im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erbschaft sind für Landsleute und Ausländer (in diesem Fall Ukrainer) nahezu identisch, nur der Besteuerungsgrad unterscheidet sich.
Notwendig
- - Antrag auf Annahme der Erbschaft;
- - ein Testament mit dem Hinweis, dass es gültig und nicht geändert ist;
- - Sterbeurkunde des Erblassers;
- - Eigentumsbescheinigung des Erblassers;
- - technischer Pass für die Wohnung;
- - Meldebescheinigung des Wohnungsamts;
- - Hilfe vom Bureau of Technical Inventory;
- - der Pass;
- - Geburtsurkunde (Erbe);
- - Kennzahl;
- - Fotokopien dieser Dokumente (vorzugsweise in 2 Kopien).
Anleitung
Schritt 1
Um eine Erbschaft von einem russischen Verwandten zu erhalten, gehen Sie zum letzten Wohnsitz des Erblassers. Wenn es nicht bekannt ist, gehen Sie zum Ort des Nachlasses (wenn der Nachlass in verschiedenen Regionen verstreut ist, sollte der Ankunftsort der Ort des wertvollsten Teils der Erbschaft sein).
Schritt 2
Versuchen Sie, innerhalb von 6 Monaten ein Erbrecht einzugehen. Andernfalls müssen Sie das Erbrecht gerichtlich nachweisen und einen triftigen Grund bescheinigen, der Sie an einer fristgerechten Annahme gehindert hat. Die restliche Immobilie können Sie sowohl testamentarisch als auch per Gesetz (aufgrund familiärer Bindungen) beantragen.
Schritt 3
Um ein Erbrecht einzugehen, wenden Sie sich an einen Notar, zeigen Sie die erforderlichen Unterlagen vor und schreiben Sie einen Erbschaftsantrag. Nach Prüfung aller Unterlagen und Bezahlung ihrer Dienstleistungen stellt Ihnen der Notar eine Erbschaftsurkunde aus.
Schritt 4
Nachdem Sie einen Erbschein von einem Notar erhalten haben, gehen Sie mit diesem Dokument zum örtlichen Büro für technisches Inventar, wo es registriert und mit einem Auszug aus der damit verbundenen Registrierung des Eigentums an Immobilien zurückgegeben wird.
Schritt 5
Vergessen Sie nicht, das geerbte Eigentum unter Berücksichtigung seiner Abnutzung (dies wird vom Techniker des Bureau of Technical Inventory) für die Steuerzahlung zu bewerten. Nach Eintritt in das Erbrecht zahlen Sie 30% des Wertes der Immobilie als Steuer (Artikel 224 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Schritt 6
Danach, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, zahlen Sie weitere 15% des Wertes des erhaltenen Eigentums an den Staatshaushalt der Ukraine (Art. 174.2.3 der Abgabenordnung der Ukraine). Sind Sie jedoch ein Verwandter ersten Grades (Ehemann, Ehefrau, Eltern und Kinder) des Erblassers, dann müssen Sie keine Steuern zahlen, da die Gesetzgebung des Nachbarstaates für diese Personengruppe einen Nullsteuersatz vorsieht. Alle anderen Verwandten zahlen 5% des Wertes des geerbten Vermögens, und Außenstehende - 15%. Dies ist der übliche Einkommensteuersatz in der Ukraine.