Laut Gesetz muss jedes Schiff registriert sein, auch kleine Boote. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Schiffes erfolgen. Wenn Sie stolzer Besitzer einer Yacht oder eines Kajaks werden, müssen Sie Ihren Kauf bei der staatlichen Inspektion für kleine Schiffe anmelden.
Notwendig
- - Stellungnahme;
- - der Pass;
- - Unterlagen über den Erwerb des Schiffes (Kauf- und Kaufvertrag, Kaufquittung, Erbschein usw.);
- - Kopie des technischen Passes des Schiffes;
- - eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Kleine Boote sind selbstfahrende Schiffe für die Binnenschifffahrt und andere schwimmende Objekte mit einer Kapazität von weniger als 80 Tonnen, Hauptmotoren mit einer Leistung von weniger als 55 Kilowatt oder mit Außenbordmotoren (unabhängig von der Leistung). In der Regel kaufen die Bürger genau solche Schiffe und dementsprechend stehen viele vor dem Problem ihrer Registrierung.
Schritt 2
Wenn das Schiff einem Bürger gehört, muss es am ständigen Wohnsitz des Eigentümers registriert werden. Zwei Personen, die ein Boot für zwei Personen kaufen, müssen das Boot als gemeinsames Eigentum registrieren. Es sei daran erinnert, dass, wenn das Schiff zuvor im Hoheitsgebiet eines fremden Staates registriert war, es zuerst aus der Registrierung in einem ausländischen Staat entfernt werden muss.
Schritt 3
Nach der staatlichen Registrierung wird dem oder den Eigentümern ein Schiffsticket ausgestellt und dem Schiff wird auch eine Registrierungsnummer zugewiesen. Auf Wunsch der Reeder kann dem Schiff ein Name gegeben werden, der in die Unterlagen aufgenommen wird. Die Registriernummer und der Name sind mit unauslöschlicher Farbe an den Seiten des Schiffes angebracht.
Schritt 4
Es sei daran erinnert, dass neben dem Eigentum am Schiff auch das Pfand, die Hypothek und andere Belastungen des Schiffes registriert werden. Eine solche Eintragung ist jedoch erst nach Eintragung der zuvor entstandenen Rechte am Schiff (Eigentum, Wirtschaftsführungsrecht oder Betriebsführungsrecht) möglich. Bei Beendigung von Belastungen ist es erforderlich, der Registrierungsbehörde Unterlagen über deren Beendigung vorzulegen.