In einigen Fällen ist es bequemer, das Eigentum nicht für mehrere, sondern für ein Familienmitglied zu registrieren. Dazu müssen andere Eigentümer ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des russischen Rechts aufgeben.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn Ihnen bereits ein Anteil an der Immobilie zugeschrieben wird, übertragen Sie diesen mit einem Schenkungsvertrag. Schreiben Sie es am besten in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Rechtsanwalt. Dann wird das Dokument erbärmlich von einem Notar beglaubigt. Bei der Registrierung solcher Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien muss der Vertrag bei Rosreestr am Wohnort registriert werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Schenkung von Eigentum an Personen, die nicht mit der unmittelbaren Familie verbunden sind, diese verpflichtet sind, 13 % des Wertes des Eigentums an die Einkommensteuer zu zahlen.
Schritt 2
Schreiben Sie bei der Privatisierung von kommunalen Wohnungen eine Weigerung, am Eigentumsregistrierungsprozess teilzunehmen. Ein solches Dokument sollte bei einem Notar erstellt werden. Dabei müssen Sie angeben, zu wessen Anteil Sie an einer Wohnung oder einem Haus aufgeben. Diese Person muss in dieser Wohnung gemeldet sein. Wenn Sie die Privatisierung verweigern, behalten Sie jedoch das Recht zur Nutzung der Immobilie und zur Registrierung. Nur ein Gericht kann Ihnen diese Rechte entziehen. Sie können von Ihrem Privatisierungsrecht auch Gebrauch machen, zum Beispiel bei der Anmeldung einer anderen Wohnung im Eigentum.
Schritt 3
Wenn Ihnen ein Vermögensanteil vererbt wurde oder dieser Ihnen nach dem Tod Ihrer nächsten Angehörigen gesetzlich zusteht, beantragen Sie nicht die Eröffnung eines Erbschaftsgeschäfts. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keine Schritte unternehmen, um die Erbschaft zu formalisieren, müssen Sie Ihre Rechte nicht weiter ablehnen. Das Eigentum wird auf den nächsten Nachfolger übertragen.