Die Eintragung von Eigentumsrechten an einer Erweiterung hängt davon ab, ob für deren Bau eine Genehmigung eingeholt wurde oder ob es sich um einen illegalen Bau handelt, das heißt, es handelt sich um einen nicht genehmigten Bau, für den es erforderlich ist, alle Unterlagen zu beschaffen, die die Eintragung von Eigentumsrechten ermöglichen.
Notwendig
- - Ihr Pass;
- - verfügbare Unterlagen für das Haus;
- - Baupass;
- - Erlaubnis des Chefarchitekten des Bezirks;
- - einen Auszug aus dem Katasterpass und eine Kopie des Katasterplans;
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn Sie auf der Grundlage von Genehmigungen des Departements Architektur und Stadtplanung einen Anbau an das Hauptgebäude errichtet haben, Sie ein Projekt und eine Skizze des Anbaus und der Versorgungseinrichtungen haben, dann reichen Sie zur Anmeldung von Schutzrechten Unterlagen bei der FUGRTS ein.
Schritt 2
Aufgrund des Bundesgesetzes 122 über die Eintragung von Eigentumsrechten müssen Sie den Katasterpass und den Katasterplan entsprechend den vorgenommenen Änderungen neu ausstellen. Wenden Sie sich dazu an das BTI, schreiben Sie eine Anfrage, einen Techniker anzurufen. Anhand der durchgeführten technischen Arbeiten und einer Sichtbesichtigung der angeschlossenen Räumlichkeiten werden für Sie neue technische Unterlagen mit dem eingebrachten Plan und der Beschreibung der Erweiterung erstellt, der Katasterplan und der Pass neu ausgestellt.
Schritt 3
Holen Sie sich Auszüge aus diesen Dokumenten, stellen Sie einen Antrag bei der FUGRTS, zahlen Sie die Anmeldegebühr. Nach 30 Tagen wird Ihre Verlängerung registriert. Grundsätzlich erhalten Sie für das Hauptgebäude eine neue Eigentumsurkunde, die eine Erweiterung beinhaltet.
Schritt 4
Wenn die Erweiterung unbefugt gebaut wurde, müssen Sie das Verfahren zur Registrierung eines illegalen Baus durchführen, das durch das Bundesgesetz 169, Artikel 222 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation geregelt ist. Wenn der Anbau vor dem 30. Oktober 20001 gebaut wurde, können Sie das Bundesgesetz 93 über ein vereinfachtes Registrierungsverfahren anwenden.
Schritt 5
Für eine generelle Erweiterung, wenn Sie nach 2001 gebaut haben, wenden Sie sich an das Departement Architektur und Stadtplanung, beantragen Sie eine Erweiterung.
Schritt 6
Rufen Sie einen Architekten an. Ausgehend vom Bestandsgebäude erstellen sie ein Projekt, eine Erweiterungsskizze und eine technische Kommunikation. Mit Bezirksamt, Feuerwehr, SES, Verwaltung abstimmen. Senden Sie die erhaltenen Genehmigungen an die Architekturabteilung. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Erlaubnis, die Verlängerung zu legalisieren. Da es sich bei dem Erweiterungsbau nicht um das Hauptgebäude handelt und alle Kommunikationen nach den bereits bestehenden Genehmigungen durchgeführt wurden, ist eine Abstimmung mit den Energie- und Wärmelieferanten nicht erforderlich. Gehen Sie anschließend wie gewohnt mit der Registrierung vor, als hätten Sie sofort eine Genehmigung für den Bau eines Erweiterungsbaus erhalten.
Schritt 7
Für eine vereinfachte Gestaltung der Verlängerung wenden Sie sich umgehend an die VZTA. Rufen Sie einen Techniker an. Aufgrund der Gebäudebesichtigung werden für Sie alle notwendigen Unterlagen erstellt, aus denen Sie Auszüge entnehmen und Schutzrechte bei der FUGRTS anmelden.