Eine Eintragung in das Arbeitsbuch eines Teilzeitbeschäftigten erfolgt nur auf dessen Wunsch. Die Hauptschwierigkeit liegt darin, dass dies an seinem Hauptarbeitsplatz erfolgt, auch wenn er Teilzeit in einer anderen Organisation arbeitet. Hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in derselben Organisation (interne Teilzeit) oder in einer anderen (externen) ist, sowie vom Inhalt der Aufzeichnung und einer Reihe von Gründen.
Es ist notwendig
- - Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers;
- - Bestätigung seiner Einstellung für eine Teilzeitstelle (Arbeitsvertrag, Kopie der Bestellung oder Auszug daraus oder Bescheinigung) oder Entlassung (Kopie der Bestellung);
- - Erklärung des Arbeitnehmers bei einer internen Teilzeitbeschäftigung;
- - Füllfederhalter;
- - Drucken (bei Entlassung aus dem Hauptauftrag).
Anleitung
Schritt 1
Bei der Einstellung eines internen Teilzeitarbeiters muss dieser einen Antrag in beliebiger Form beim Leiter der Organisation mit der Bitte um einen entsprechenden Eintrag in sein Arbeitsbuch stellen.
Es erfolgt nach der nächsten Markierung in der Arbeitsnummer wie bei jedem Beschäftigungsnachweis, nur der Text gibt die Arbeitskombination an.
Schritt 2
Möchte ein Arbeitnehmer, der in einer anderen Organisation in Teilzeit arbeitet, ins Erwerbsleben eintreten, muss er nebenbei einen der Beschäftigungsnachweise nach Wahl vorlegen. Dies kann ein Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber, eine Kopie des Arbeitsauftrags oder ein Auszug daraus oder eine Bescheinigung des Arbeitsortes auf Briefkopf sein, die vom Verantwortlichen unterschrieben und mit dem Siegel der Organisation versehen ist.
Anschließend wird in Spalte 3 seines Arbeitsbuches der vollständige und, falls vorhanden, abgekürzte Name des Drittarbeitgebers eingetragen und die Übernahme einer Teilzeitstelle dort anhand des von der Mitarbeiter. Geben Sie in der 4. Spalte die Ausgabe des letzteren an (Nummer, Datum).
Schritt 3
Ein interner Teilzeitbeschäftigter kann von einer Nebenstelle zurücktreten, ohne die Hauptstelle zu verlassen. In diesem Fall wird in seiner Arbeit nur über die Entlassung aus einer Teilzeitbeschäftigung protokolliert, die nicht durch die Unterschrift des Verantwortlichen und das Siegel des Arbeitgebers beglaubigt werden muss.
Schritt 4
Ein externer Teilzeitbeschäftigter muss eine Kopie des Entlassungsbescheids, einen Auszug daraus oder ein anderes Belegdokument zur Hauptbeschäftigung mitbringen.
Vor dem Eintragen des Kündigungsprotokolls in Spalte 3 wird der Name der Organisation (sofern vorhanden, abgekürzt) als Überschrift in Klammern angegeben, bei der der Teilzeitbeschäftigte gekündigt hat.
Schritt 5
Teilzeitarbeit kann für einen Mitarbeiter sowohl mit internen als auch externen Optionen zur Hauptarbeitsstelle werden. Im ersten Fall muss der Arbeitnehmer zunächst sowohl aus der Hauptbeschäftigung als auch aus der Teilzeitstelle entlassen werden und ihn dann in eine Beschäftigung bringen, in der er zuvor Teilzeit war, jedoch bereits als Hauptberuf.
Schritt 6
Eine ähnliche Situation ergibt sich, wenn die Hauptbeschäftigung für den jetzigen Arbeitgeber verlassen wird und in die Hauptbeschäftigung einer Fremdteilzeitstelle übergegangen wird.
Der Arbeitnehmer muss zunächst seine Teilzeitbeschäftigung kündigen und eine Kopie der entsprechenden Bestellung zum aktuellen Stamm bringen. Dann kündigen und sich beim Arbeitgeber, der vorher einen Nebenjob hatte, schon für den Hauptberuf mit allen dazugehörigen Bürokratie anmelden lassen: Bewerbung schreiben, Auftrag erteilen etc.
Schritt 7
Eine Situation kann eintreten, wenn ein Arbeitnehmer die Hauptbeschäftigung für eine andere Hauptbeschäftigung aufgibt, während er weiterhin Teilzeit arbeitet.
In dieser Situation reicht es ihm, seinen Hauptberuf aufzugeben. Entscheidet er sich in Zukunft, gleichzeitig die Stelle eines anderen Arbeitgebers zu verlassen, wird dies vom neuen Arbeitgeber am Haupteinsatzort in sein Arbeitsbuch eingetragen.